Tierhaftpflichtvers.
Tierhalter unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung. Nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung müssen sie für alle Schäden, die von ihrem Tier ausgehen, haften. Dabei haftet der Tierhalter in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen. Daher empfiehlt sich für jeden, der Hunde oder Pferde hält, der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern sind Hundehaftpflichtversicherung auch Pflichtversicherungen.
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