Betriebs-Haftpflichtvers.

Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen
durch:
die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben fehlerhafte Dienstleistungen Gefährdungen der Umwelt Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht- Versicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages. Was leistet der Vertrag? Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht. Die Entschädigungsleistung wird erbracht – im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges – bei begründeten und berechtigten Ansprüchen. Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt

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Oskay-Versicherungsmakler

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