Rechtsschutzvers.
Bei jährlich rund 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten gehört der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten zu den wichtigen Versicherungen jedes privaten Haushalts. Arbeitsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz sind üblicherweise im Privat- und Berufsrechtsschutz enthalten. Außerdem zählt zum Privat- und Berufsrechtsschutz noch der Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen, der Steuerrechtsschutz vor Gerichten, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz, der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Beratungsrechtsschutz in Fragen des Familien- oder Erbrechts sowie der Strafrechtsschutz. Letzterer ist allerdings bei einer vorsätzlichen Straftat ausgeschlossen.
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