Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die einem Dritten entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall. Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil-oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
Feuer
Kabelbrände
Explosion
Sturm
Hagel
Blitzschlag
Unfällen mit Haarwild
Diebstahl
Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicheru
ersichert:
selbstverschuldete Unfällen
höhere Gewalt
Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken. Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ-und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service- Leistungen des Versicherers und die unterschiedlichsten Deckungsvarianten zu beachten. Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Fahrer- Unfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
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